Man versteht unter zahnärztlicher Chirurgie Eingriffe bzw. Operationen, die die Zähne, den Kiefer oder die Weichgewebe der Mundhöhle betreffen. Das sind z.B. operative Zahnentfernungen, die Parodontalchirurgie, die chirurgische Endodontie (Wurzelspitzenresektion), die Implantologie, die Behandlung von Kieferfrakturen, Tumoren und Zysten.
Von der zahnärztlichen Chirurgie ausgeschlossen ist die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, welche nicht durch einen Zahnarzt, sondern durch Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen ausgeführt wird.
Zu den ambulanten Eingriffen in unserer Praxis gehören:
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